Das Land NRW fördert die Anschaffung von CO2-Messgeräten durch Städte und Gemeinden. Bewilligt werden CO2-Messgeräte in Höhe von 175 Euro pro Klassenraum. Um diese Förderung wahrzunehmen, müssen lediglich folgende Schritte befolgt werden:
• Das verfügbare Budget kann individuell für jede Gemeinde aus Anlage 1 (siehe Link oben) in Erfahrung gebracht werden
• Den örtlich zuständigen Bezirksregierungen muss die Verwendung des Budgets bis zum 30. Juni 2023 per E-Mail bestätigt werden (hierfür Anlage 2a + 2b nutzen, siehe Link oben)
• Die Originalbelege müssen zehn Jahre aufgehoben werden
1. Messung aller relevanten Parameter, die sich auf das Wohlergehen, die kognitive Leistung und die Produktivität der Personen in den Innenräumen auswirken:
2. Kontinuierliche Bewertung der Luftqualität in allen Aufenthaltsräumen.
3. Entscheidungen zur Sicherstellung einer gesunden und produktiven Lernumgebung für die Schüler:innen und das (Lehr)Personal anhand der ausführlichen Messdaten.
4. Individuell einstellbare Grenzwerte lösen Alarm-Signale beim Überschreiten aus und informieren, wenn Maßnahmen ergriffen werden müssen.
5. Unabhängig von der technischen Grundausstattung des Gebäudes können leicht Entscheidungen zu Raumbelegung und Stundenplänen anhand der Messwerte getroffen und so alle Räume nachhaltig und optimal genutzt werden.
6. Energiekosten (Heizung, Licht) können erheblich eingespart werden durch fundierte Strategien, die die erhobenen Raumdaten berücksichtigen.
7. Das Vertrauen in die Schulen aus Sicht des Personals, der Schüler:innen sowie der Eltern wird gestärkt durch zertifizierte Lösungen.
8. Einfache Installation, Skalierungsmöglichkeiten sowie übersichtliche Datenverarbeitung.
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